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Messung, Analyse und Verbesserung

Allgemeines

Von der Geschäftsführung wurden in Zusammenarbeit mit den Leitern der einzelnen Bereiche die Methoden und Hilfsmittel zur Planung, Analyse und Verbesserung festgelegt.

Überwachung und Messung

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung - Prozessbeschreibung
BP 082

Kundenzufriedenheit

Wartung und Kundendienst:

Durch den Kundendienst soll die Kundenzufriedenheit während der Nutzungsphase der Produkte gewährleistet werden. Im Falle von Kundenreklamationen ist ein Verfahren zu deren zügiger Bearbeitung installiert. Hierbei steht schnelle Hilfe für den Kunden im Vordergrund. In einem Prozessablauf sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten so beschrieben, dass alle Produktbeanstandungen und Reparaturen erfasst und bearbeitet werden.

Die Qualitätssicherung wertet die Schadensmeldungen und Kundenbeanstandungen in Zusammenarbeit mit dem Service im Sinne des KVP aus. Für die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen und deren Überwachung auf Wirksamkeit ist der Qualitätsmanagementbeauftragte zuständig.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung - Prozessbeschreibung
PB 0821  
PB 072_6

Überwachung der Kundenzufriedenheit

Die Ermittlung der Zufriedenheit unserer Kunden erfolgt in regelmäßigen Abständen. Sie wird aus Lieferantenbewertungen, Umsatzentwicklungen, Reklamationsstatistiken sowie persönlichen Kundenbesuchen ermittelt.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0821
PB 072_5

Internes Audit

Eine der wirksamsten Maßnahmen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit unseres Qualitätsmanagementsystems ist die Durchführung von internen Qualitätsaudits. Im Rahmen dieser Internen Audits werden Schwachstellen und Unklarheiten aufgedeckt. Somit wird eine ständige Verbesserung des Systems erreicht. Als Grundlage der Audits dienen die einschlägigen Normen der Reihen DIN EN ISO 9000ff und DIN EN 13980, das Qualitätsmanagement-Handbuch, dokumentierte Verfahren, Arbeitsanweisungen und
andere qualitätsrelevante Dokumente und Aufzeichnungen. Vom Qualitätsbeauftragten wird ein Jahresauditplan erstellt, der die Auditierung jeder Organisationseinheit
vorsieht. Die Audits selbst werden ebenfalls vom Qualitätsbeauftragten oder einer kompetenten Person durchgeführt. Bei den Audits erkannte Abweichungen werden schriftlich in einem Auditbericht festgehalten. Eventuell notwendige Korrekturmaßnahmen werden mit dem Verantwortlichen vereinbart. Die Kontrolle der durchgeführten Korrekturmaßnahmen erfolgt im Rahmen von Folgeaudits. Neben den geplanten Audits können außerplanmäßige Audits durchgeführt werden, wenn wesentliche Änderungen in den Abläufen oder erkannte oder vermutete Abweichungen dies erforderlich machen. Die Ergebnisse der internen Audits sind für die Geschäftsführung Grundlage zur Bewertung des Qualitätsmanagementsystems und für die Erkennung von Verbesserungspotentialen.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
VA 03

Überwachung und Messung von Prozessen

Die Überwachung und Messung von Prozessen ist in den einzelnen Prozessbeschreibungen geregelt und – dort, wo zutreffend bzw. verlangt - auch an Hand von Prozesskennzahlen messbar und steuerbar. Im Bereich Fertigung geben die BDE - Daten einen Aufschluss über den Fortschritt der einzelnen Arbeitsgänge und die Terminsituation des gesamten Fertigungsauftrages.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0823

Überwachung und Messung des Produkts

Trotz sorgfältiger Fertigung, die Fehler weitestgehend ausschließt, sind Prüfungen am Produkt unumgänglich. Sie garantieren unseren Kunden die für sein Produkt notwendige Einhaltung der geforderten Spezifikationen. Durch gezielte Kontrollen während des Fertigungsprozesses und nach der Fertigstellung wird sichergestellt, dass Mängel frühzeitig erkannt werden.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0824

Prüfplanung

Die zu prüfenden Merkmale sind auf den produktbegleitenden Zeichnungen oder Laufkarten vermerkt. Falls erforderlich, sind dabei zu verwendende Prüfmittel und der Umfang der Messungen in Arbeitsanweisungen festgehalten. Falls besondere Merkmale und Eigenschaften vom Kunden als Nachweis verlangt werden, werden diese bereits bei der Auftragsannahme berücksichtigt.

Eingangsprüfung

Grundsätzlich wird jede Warensendung auf Vollständigkeit, Termin, Beschädigung sowie Kennzeichnungund angemessene Verpackung kontrolliert. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferpapiere. Die Ergebnisse der Kontrolle werden in den Lieferpapieren dokumentiert. Wareneingangsprüfungen für Produkte des Ex -Bereiches werden gesondert vom Ex–Beauftragten/Stellvertreter geprüft.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0824_1
PB 0824_5

Zwischenprüfung (Selbstkontrolle)

Während der gesamten Produktion werden alle relevanten Maße in geplanten Abständen kontrolliert. Die Messungen werden im Rahmen der Selbstkontrolle (Werkerselbstprüfung) von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt.

Mitgeltende Unterlagen:

Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0824_2

Endprüfung

Ein Produkt ist fertig, wenn es alle festgelegten und vorausgesetzten Spezifikationen erfüllt. Es werden, wenn gefordert, alle notwendigen Prüfungen dokumentiert. Das Produkt ist freigegeben, wenn es mit einer Pumpennummer versandfertig gekennzeichnet worden ist. Alle Pumpen unterliegen einer hundertprozentigen Endprüfung.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0824_3

Lenkung fehlerhafter Produkte

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Fehler, die beim Wareneingang und während der Bearbeitung entdeckt werden, zu melden. Diese fehlerhaften Produkte werden gekennzeichnet, damit eine versehentliche Weiterverarbeitung verhindert wird. Die Behandlung von Fehlern ist in einer Prozessbeschreibung festgehalten. Es gibt ein dokumentiertes Verfahren, welches:

• die Kennzeichnung fehlerhafter Einheiten,
• das Erfassen von Nacharbeitskosten und deren Ursache,
• die Benachrichtigung der verantwortlichen Stellen über aufgetretene Fehler,
• die Behandlung von fehlerhaften Zwischen- und Endprodukten, sowie deren Nacharbeit,
• die Sonderfreigabe, alternative Verwendung oder Verschrottung, regelt.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
VA 04 PB 083
PB 083_1
PB 083_2
PB 083_3
PB 083_4

Datenanalyse

Zur Bewertung unseres Managementsystems werden folgende Daten herangezogen:

• Eignung des Qualitätsmanagement-Systems durch regelmäßige interne Audits
• Entwicklung des Umsatzes
• Auswertung der Garantiekosten im Vergleich zum Umsatz
• Auswertung der Kundenzufriedenheit durch persönliche Kundenbesuche, Wiederkaufrate von Großkunden sowie von Kundenbeurteilungen
• Auswertung der Nacharbeitskosten und Fehlerkosten in Produktion und Montage
• Lieferantenbeurteilung
• Mitarbeiterzufriedenheit durch Auswertung der Fluktuationsrate und Krankenstände sowie durch persönliche Mitarbeitergespräche

Verbesserung

Ständige Verbesserung

Der „Kontinuierlicher Verbesserungsprozess“ (KVP) ist in den Abläufen des Unternehmens implementiert. Die Analyse von (statistischen) Auswertungen und die daraus folgenden Maßnahmen garantieren eine kontinuierliche Optimierung aller Prozesse.

Korrekturmaßnahmen

Alle aufgetretenen Fehler am Produkt, während der Produktion oder der Montage sowie am QM - System werden systematisch analysiert. Treten während der Auftragsplanung, Beschaffung, Produktion und Prüfung Ereignisse auf, die qualitätsmindernd wirken, werden Maßnahmen eingeleitet um eine Wiederholung von Fehlern und Ausfällen zu verhindern. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Korrekturmaßnahmen wird kontrolliert und gegebenenfalls nachgebessert. Es gibt ein dokumentiertes Verfahren welches:

• die Fehlerbewertung von Kundenreklamationen,
• deren Auswertung (Ursachenforschung),
• die Ermittlung und Verwirklichung der erforderlichen Maßnahmen,
• die Aufzeichnung der Ergebnisse,
• und die Bewertung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen regelt.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
VA 05 PB 0541

Vorbeugemaßnahmen

Zur zukünftigen Vermeidung von festgestellten Fehlern werden genaue Ursachenforschungen betrieben und daraus anschließend Vorbeugemaßnahmen abgeleitet. Es werden dabei etwaige Rückmeldungen vom Kunden oder Qualitätsabweichungen bei routinemäßigen Prüfungen sowie die Ergebnisse von Audits berücksichtigt. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen wird kontrolliert und gegebenenfalls nachgebessert. Die Änderungen werden in neuen Ausführungsunterlagen (Arbeitsanweisungen, Zeichnungen) festgehalten und entsprechend geänderte Dokumente und Daten ausgegeben. Vorbeugungsmaßnahmen sind:

• Durchführung von FMEA’s bei Neuentwicklungen (wenn vom Kunden gewünscht oder für notwendig erachtet)
• Erfahrungen aus Korrekturmaßnahmen
• Erfahrungen aus vorangegangen Projekten und Entwicklungen
• Vertragsgestaltung hinsichtlich der Termin- und Produktanforderungen von Zulieferteilen mit den Kunden
• Abklärung des Fertigungs- und Prüfprozesses
• interne Audits zur Prozessbewertung
• Schulungsmaßnahmen
• Vorbeugende Wartung an Maschinen und anderen Fertigungsmitteln

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
VA 06 PB 0542