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Produktrealisierung

Produktrealisierung

Planung der Produktrealisierung:

Um eine einwandfreie Bearbeitung und Lieferung sicherzustellen, werden bei der Angebotserstellung bzw. bei der Auftragsannahme folgende Regeln beachtet: Gründliche Aufklärung des Kunden über Einsatzmöglichkeiten, kostengünstige Ausführung bei optimaler technischer Auslegung, Leistungsgrenzen. Prüfung der vertraglich spezifizierten Anforderungen auf Erfüllbarkeit im Hinblick auf:

• Normenkonformität
• Leistung
• Haltbarkeit bzw. Garantie
• Nutzungsdauer.

Vor Abschluss eines Liefervertrages, einer Angebotsabgabe oder einer Auftragsbestätigung wird durch eine Prüfung sichergestellt, dass alle Kundenforderungen angemessen berücksichtigt und realisierbar sind. In diesem Prüfvorgang sind alle betroffenen Organisationseinheiten einzuschalten und deren Stellungnahmen dazu zu berücksichtigen.

Kundenbezogene Prozesse (Vertragsprüfung)

Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt Für die eingehende Prüfung von Anfragen, Angeboten und Verträgen ist ein Verfahren installiert, mit dem sichergestellt wird, dass:
a. Kundenforderungen vollständig ermittelt und dokumentiert werden,
b. vor Abgabe eines Angebots oder Annahme eines Auftrages abweichende Forderungen geklärt sind
c. die Machbarkeit hinsichtlich Termin, Technik und gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien (z.B. Ex- Schutz – Richtlinie 94/9/EG) geprüft ist.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 072
PB 072_1
PB 072_2
PB 072_3
PB 072_4
PB 072_5
PB 072_6

 

Bewertung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt

Zur Überprüfung der Kundenforderungen wird im Sinne der Vertragsprüfung eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt.Vor allem bei Neuentwicklungen werden die betreffenden Fachabteilungen (z.B. Konstruktion) in die Analyse einbezogen.

 

Entwicklung

Entscheidend für die Produktqualität, die Einhaltung der mit unseren Kunden vereinbarten Termine und Kosten ist die zielorientierte, systematische Durchführung der Entwicklungsphase. Vor allem gilt es die Entwicklungstätigkeiten zu planen und zu steuern, Designvorgaben zu definieren und Designergebnisse geeignet zu verifizieren.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
VA 09                                PB 073
VA 10                                PB 073_1
VA 14                                PB 073_2
PB 073_3

 

Entwicklungsplanung

Das Technische Büro der Fa. Backfabrik Knusper lenkt die Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren und sorgt für die Übertragung der Qualitätsanforderungen auf das
Produkt. Dabei werden Kundenwünsche, Erkenntnisse von Marktstudien und Anforderungen aus der Produktion in der Entwicklungsplanung berücksichtigt.


Entwicklungseingaben

Im Entwicklungsabschnitt der Vorentscheidung eines Entwicklungsprojektes werden alle Anforderungen an das Produkt (Designvorgaben) erfasst. Die Vorgaben sind vollständig,
klar und widerspruchsfrei. Quellen für Designvorgaben können sein:

• Konkrete Kundenvorgaben (aus Pflichtenheft)
• Gesammelte Kundenanfragen / -anregungen
• Ermittelter Kundenbedarf durch den Vertrieb
• Produktbeobachtungen, Kundenreklamationen
• Marktbeobachtungen
• Informationen über Technologie bzw. Forschungsergebnisse
• Analysen neuer Richtlinien, Normen, Patente

Entwicklungsergebnis

Das technische Büro dokumentiert die Ergebnisse der Entwicklungsarbeit in der Weise, dass Fertigung und Montage in der Lage sind, das Produkt nach Vorgabe herzustellen und zu prüfen. Hierbei sind gleichzeitig die Qualitätsanforderungen unserer Kunden sicherzustellen

Entwicklungsbewertung

In unserem hauseigenen Labor werden die Ergebnisse der operativen Entwicklungsarbeit dokumentiert. Die Aufzeichnungen dienen zum Erkennen jeglicher Probleme um anschließend notwendige Maßnahmen vorzuschlagen. Die Entwicklungsbewertung wird von der Konstruktion in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachabteilungen durchgeführt.

Entwicklungsverifizierung

Entsprechend dem Entwicklungsplan bzw. dem Entwicklungsablauf werden die Designergebnisse QMH nach DIN EN ISO 9001: 2008 am Ende einer Phase hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Vorgaben verifiziert. Die Art der Verifizierung ist im Entwicklungsplan definiert. Dies können sein:

• Entwicklungsreview
• Direkte Prüfung Ergebnisse und Maßnahmen werden jeweils in einem Entwicklungsbericht oder Prüfnachweis dokumentiert.

Entwicklungsvalidierung

Durch die Entwicklungsvalidierung wird festgestellt, ob das Produkt den Erfordernissen und Forderungen für den Verwendungszweck entspricht.
Entwicklungsvalidierung schließt an eine erfolgreiche Entwicklungsverifizierung des Gesamtsystems an. Dies kann im Rahmen einer Abnahme mit den Kunden geschehen.

Lenkung von Entwicklungsänderungen

Designänderungen werden wie Neuentwicklungen behandelt. Eine Änderungsentwicklung durchläuft somit den gesamten Entwicklungsprozess von neuem.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0554
PB 0737

Beschaffung

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 074

 

Beschaffungsprozess

Der Beschaffungsprozess in der Firma Backfabrik Knusper stellt sicher, dass die beschafften und zum Einsatz gebrachten Produkte den Anforderungen entsprechen.
Den Bedarf an extern zu beschaffenden Produkten und Dienstleistungen erhält der Einkauf aus den Dispositionslisten des ERP-Systems. Grundsätzlich ist nur der Einkauf für die Beschaffung der Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Die Entscheidungsbefugnis jedweder Beschaffung liegt bei der Geschäftsleitung. Um festzustellen, ob die strategisch wichtigen Lieferanten Produkte entsprechend unseren Anforderungen liefern können, werden von der Abteilung Einkauf in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherung jährlich Lieferantenbeurteilungen durchgeführt. Bei Lieferanten, welche Produkte für den Explosionsschutz liefern, wird entsprechend der DIN EN 13980 eine Erstbewertung und jährlich eine
Lieferantenbewertung durchgeführt.

Beschaffungsangaben

Im Bestelltext der einzelnen Beschaffungspositionen werden klare Angaben zur Produktbeschreibung definiert. Der Einkauf arbeitet ggf. mit dem jeweiligen Besteller zusammen, um alle Anforderungen im Bezug auf das Produkt und die Qualität zu erfüllen. Die Beschaffungsangaben werden im ERPSystem erfasst und gespeichert. Der Unterlieferant erhält eindeutige Bestellungen mit TypBezeichnung, Bestellnummer, Zeichnungs- und Artikelnummer, sowie einzuhaltende Test- und Prüfspezifikationen.

QMH nach DIN EN ISO 9001: 2008

Verifizierung von beschafften Produkten

Die beschafften Produkte werden grundsätzlich vom Wareneingang (Abt. Lager) oder für den Ex –Bereich vom Explosionsschutzbeauftragten geprüft. Dies erfolgt über allgemeine bzw. spezifische Prüfplane. Neu beschaffte, in den Produktionsprozess einfließende Produkte, werden grundsätzlich einer Erstmusterprüfung unterzogen. Werden für zu beschaffende Produkte die Unterlieferanten gewechselt, so werden zur Sicherstellung der Fähigkeiten der Lieferanten Erstmusterprüfungen an den gelieferten Produkten durchgeführt.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 074_1
PB 074_3
PB 074_4
PB 074_5
PB 074_6
PB 074_7

 

Produktion und Dienstleistungserbringung

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 075
PB 075_1

 

Lenkung der Produktion und der Dienstleistungserbringung

Die Abläufe in den Produktions- und Montagebereichen sind klar nach ihren einzelnen Produktionsund Prüfschritten gegliedert. An den einzelnen Arbeitsplätzen des Produktionsbereiches liegen Arbeitsanweisungen bzw. spezielle Prüfpläne mit klaren Ausführungsbestimmungen vor. Auftragsspezifische Parameter sind den Prozessbegleitpapieren zu entnehmen. Die Prozessbegleitpapiere bestehen in der Regel aus:

• Konstruktionszeichnungen mit allen für den Fertigungsprozess relevanten Daten
• Fertigungsaufträgen mit Laufkarte und Werkzeugparametern und, wo nötig, Prüfplänen.

Die einzelnen Fertigungsschritte einschließlich der geplanten Kontrollen sind vorgegeben. Während der Entstehung werden alle durchgeführten Arbeits- und Prüfschritte auf der fertigungsbegleitenden Laufkarte festgehalten und parallel im BDE registriert. Die Überwachung der Prozessparameter und die Durchführung der Produktkontrolle erfolgen als
Selbstprüfung nach festgelegten Prüfplänen. Abweichungs- und Fehlerauswertungen werden herangezogen, um die Fertigungsmittel zu überwachen. Eine regelmäßig durchgeführte vorbeugende Wartung an allen Fertigungseinrichtungen verhütet das Auftreten unerwarteter Prozess-Störungen.

Für die einzelnen Montagebereiche sind klare Ausführungsbestimmungen in Form von Arbeitsanweisungen, Prüfplänen und Begleitpapieren definiert. Angemessene Arbeitsplätze und die zweckmäßige Arbeitsplatzgestaltung stellen eine qualitätsgerechte Durchführung der Arbeiten sicher. Die Qualitätslenkung erfolgt durch Wareneingangs- und fortlaufende Zwischenkontrollen sowie deren Dokume .

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0751

Validierung der Prozesse zur Produktions- und zur Dienstleistungserbringung

Unsere Herstellprozesse werden während des Ablaufs überprüft und fertige Produkte durch Nachkalkulation beurteilt. Die dazu gehörigen Dienstleistungen werden durch die Messung der Kundenzufriedenheit mit beurteilt. Die Vorgehensweise beschreibt ein Prozessablauf.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung-Prozessbeschreibung
PB 0752

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Um Unterlagen und Produkte identifizieren zu können, werden unverwechselbare, systematische Kennzeichnungen verwendet. Dadurch wird sichergestellt, dass Prozesse, Produkte und Unterlagen untereinander eindeutig zugeordnet werden können. Alle Fertigungsunterlagen werden mit den eindeutigen Montageauftragsnummern gekennzeichnet. Die Kennzeichnung von Produkten oder Einzelteilen erfolgt in der Regel durch herstellungsbegleitende technische Unterlagen (Laufkarte). Der Prüfzustand der Produkte wird durch Vermerke auf den Laufkarten angezeigt und ist stets eindeutig erkennbar. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur geprüfte Produkte, die alle Anforderungen erfüllen, weiterverarbeitet oder an den Kunden ausgeliefert werden.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung Prozessbeschreibung
VA 16 PB 0753

Eigentum des Kunden

Werden vom Kunden Teile oder Materialien zur Weiterverarbeitung beigestellt, so behandeln wir diese nach den gleichen Richtlinien wie die von uns selbst beschafften Produkte.
Bei Anlieferung der Ware erfolgt im Wareneingang (Abt. Lager) eine Prüfung auf deren Vollständigkeit und Unversehrtheit. Sollte trotz sorgfältigstem Umgang das Eigentum des Kunden versehentlich beschädigt oder anderweitig unbrauchbar geworden sein, wird der Kunde umgehend von der Geschäftsleitung darüber informiert und mit ihm die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Besondere Kundenwünsche - dies schließt auch die Geheimhaltung von geistigem Eigentum ein - können in Einzelverträgen festgelegt werden. Falls erforderlich, werden diese dann in entsprechenden internen Anweisungen umgesetzt.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung Prozessbeschreibung
PB 0754_1

Produkterhaltung

Für Rohmaterialien, Halbfabrikate und Fertigprodukte sind geeignete Lagerflächen ausgewiesen. Die Lagerung erfolgt so, dass Qualitätseinbußen oder Beschädigungen vermieden werden und eine eindeutige Identifizierbarkeit gewährleistet ist. Die Freigabe der Produkte zur Lagerung bzw. Versand erfolgt erst, wenn alle Prüfungen zufriedenstellend
abgeschlossen sind, und die dazugehörige Dokumentation verfügbar und genehmigt ist. Nichtkonforme Produkte und Materialien werden als solche gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung wird erst nach Entscheid über die Weiterverwendung entfernt. Eingewiesenes Personal, das mit den üblichen Techniken vertraut ist, trägt die Verantwortung für
Lagerung, Verpackung und den Versand der Produkte sowie für die Überprüfung der Transportmittel auf deren Verwendungsmöglichkeit. Alle Transport- und Hebewerkzeuge werden durch einen kompetenten Dienstleister regelmäßig überprüft und die Überprüfung gekennzeichnet. Wünscht der Kunde eine Spezialverpackung oder Konservierung, wird dies in den Fertigungsunterlagen beschrieben.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung Prozessbeschreibung
VA 12 PB 0755
PB 0755_1
PB 0755_2
PB 0755_3

Exportkontrollbeauftragter

Der Exportkontrollbeauftragte setzt im Unternehmen die flächendeckende Einhaltung der Exportkontrolle um. Die Aufgabe des Exportkontrollbeauftragten ist es, die Zulässigkeit der Ausfuhrvorgänge in zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht im Tagesgeschäft zu prüfen und zu organisieren. Über seine Person läuft der Kontakt zu Behörden (Zoll, Ausfuhr- und Ausgangszollstelle, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ggf. Ministerien) und zu Dienstleistern (z.B. Spediteure). Die Exportkontrolle setzt sich bei SPECK PUMPEN zusammen aus den Ausfuhrverantwortlichen (Leitung Vertrieb), den Exportkontrollbeauftragten und der technischen Beurteilung (Leitung Technik)


Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln

Für die Auswahl eines Prüfmittels sind die zu überwachende Eigenschaft, die Messmethode, der Messbereich und die Messgenauigkeit entscheidend. Daher werden für jedes Produkt das zu messende Merkmal und das dafür geeignete Prüfmittel bestimmt. Prüfmittel, die zum Nachweis von Qualitätsanforderungen dienen, unterliegen der Prüfmittelüberwachung und sind kalibrierpflichtig. Diese Prüfmittel sind mit einer eindeutigen Identifizierungsnummer gekennzeichnet. Kalibrierumfang, -intervall und die Kalibrierstelle werden für jedes dieser Prüfmittel festgelegt. Die Kalibrierung selbst erfolgt mit zertifizierten Normalen. Das Ergebnis der Kalibrierung wird im Softwareprodukt „Calvin“ dokumentiert.
Prüfmittel, die nicht zum Nachweis von Produkteigenschaften dienen, unterliegen nicht der Prüfmittelüberwachung. Sie werden nicht mit Etiketten gekennzeichnet. Alle Mitarbeiter sind angewiesen, für qualitätsrelevante Prüfungen nur mit Identnr. gekennzeichnete Prüfmittel zu benutzen. Für die Archivierung, Klassifizierung, Kennzeichnung und Überwachung der
Prüf- und Messmittel ist die Qualitätssicherung zuständig.

Mitgeltende Unterlagen:
Verfahrensanweisung Prozessbeschreibung
PB 076
PB 076_1
PB 076_2
PB 076_3